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10 legendäre Zitate, die jeder Fotograf kennen sollte

Berühmt werden Fotografen in erster Linie durch ihre Bilder. Viele Fotografen machten aber auch mit legendären Zitaten auf sich aufmerksam. In ihren Worten geht es nicht immer nur um die eigenen Werke und deren Entstehung, vielmehr wird oft auf die Fotografie an sich eingegangen – auf die Bedeutung der Fotografie und deren Platz in der Gesellschaft. Es sind Worte die nachklingen. In unserer Galerie finden Sie 10 legendäre Zitate berühmter Fotografen. 

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Zitate berühmter Fotografen - Begriffsdefinition

Ein Zitat wird definiert als „eine wörtlich wiedergegebene Äußerung aus einem bekannten oder veröffentlichtem Text.“ Nun kommt es immer wieder vor, dass jemand solch eine Äußerung in seine eigenen Werke einbauen möchte. Dies ist nicht so ohne weiteres gestattet:

In welcher Form Zitate verwendet werden dürfen, wird gemäß dem Urheberrecht (UrhG) geregelt. Gemäß § 51 UrhG ist die Verwendung von Zitaten gestattet, wenn die Nutzung durch einen besonderen Zitatzweck gerechtfertigt ist. Unterschieden wird dabei zwischen

  • Großzitat,
  • Kleinzitat und
  • Werk der Musik.

Gemäß § 51 Abs. 1 UrhG dürfen einzelne Werke komplett in ein wissenschaftliches Werk aufgenommen werden ("Großzitat"), wenn sie der Erläuterung des Werkes dienen. Zu beachten ist, dass sich dieser Passus lediglich auf wissenschaftliche Werke bezieht; in Belletristik, Zeitungsartikeln, Reportagen etc. ist die Wiedergabe eines anderen Werkes nicht gestattet.

Als "Kleinzitat" wird das Zitieren einzelner Texte beziehungsweise Textpassagen eines Werkes angesehen. Diese dürfen gemäß § 51 Abs. 2 UrhG in anderen schriftlichen Werken veröffentlicht werden.

Das Musikzitat ist gemäß § 51 Abs. 3 UrhG begrenzt möglich: einzelne Stellen eines Musikwerkes dürfen in einem anderen Werk veröffentlicht werden.

Zu beachten ist, dass ein Zitat grundsätzlich als ein solches gekennzeichnet sein muss. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Nutzer schnell einer Straftat schuldig machen: der Verletzung des Urheberrechts. Nicht als fremdes geistiges Eigentum gekennzeichnete Zitate werden als „Plagiate“ bezeichnet. Eine Legaldefinition für diese besteht nicht; sie werden im Allgemeinen als eine Urheberrechtsverletzung angesehen, die dann vorliegt, wenn jemand geistiges Eigentum eines anderen unerlaubt verwendet oder als sein eigenes Werk ausgibt (Auszug www.juraforum.de)

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