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Foto-Basics: 3 spannende Fakten über Drohnen

Heute dreht sich in unserem Fototipp für Einsteiger alles um Multicopter, gemeinhin als Fotodrohnen bekannt. Wir liefern drei spannende Fakten über die Flugobjekte, die Sie wahrscheinlich noch nicht wussten.

Als Drohnen bezeichnen Zoologen männliche Bienen. Der Begriff wurde vom Militär übernommen und steht bis heute für unbemannte, ferngesteuerte Flugkörper. Die Fotowelt hat den Begriff adaptiert. Bei den meistgenutzten Fotodrohnen handelt es sich um Quadrocopter (4 Rotoren). Hier kommen drei spannende Fakten, die Sie vielleicht noch nicht kannten:

1. Zulässige Flughöhe

Die erlaubte Flughöhe in Deutschland beträgt 100 Meter. Diese Begrenzung gilt nicht auf Modellfluggeländen. Alle Multicopter ab einer Startmasse von 250 Gramm müssen mit einer Plakette gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Besitzer ausfindig machen zu können.

2. Verkaufte Geräte

Laut GfK Deutschland steigen die Verkaufszahlen weltweit kontinuierlich. Im Jahr 2016 wurden 300.000 Drohnen zu Foto- und Videozwecken allein in Deutschland gekauft. Weltweit waren es sogar stolze 10 Millionen. Das macht einen Jahresumsatz von ca. 3,2 Milliarden Euro und entspricht einem Umsatzwachstum von 158% im Vergleich zu 2015.

3. Flugverbot für Drohnen

Über Kontrollzonen von Flughäfen, Industrieanlagen, Bundes- und Landesbehörden sowie über privaten Grundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenversammlungen und Einsatzorten von Rettungskräften gilt für die Multicopter Flugverbot. Über große Gebiete einiger deutschen Städte wie Köln, Frankfurt, Leipzig, Dresden, Hannover und Düsseldorf ist zudem eine Aufstiegsgenehmigung nötig.

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