Test

Quadrocopter: Kamera-Drohne im Test

Full-HD-Videos und Fotos in RAW aus luftiger Höhe: Die neue DJI Phantom 2 Vision+ soll es möglich machen. Wir sind tatsächlich mit dem Quadrocopter abgehoben. Aber Achtung: Bilder aus luftiger Höhe dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Full-HD aus der Luft

Full-HD aus der Luft

Die neue Kamera-Drohne von DJI, die Phantom 2 Vision+, zeichnet sich neben einer Full-HDKamera vor allem durch einen Drei-Achs-Gimbal aus, der für ruhige Videos sorgen soll. Diese werden mit einer Qualität von maximal 1080p bei 30 Bildern pro Sekunde im Format mp4 auf Micro-SDKarte gespeichert. Ein Sensor in der Größe von 1/2.3-Zoll und einer Auflösung von 14 Megapixeln ist in der Kamera verbaut. Weißabgleich und ISO-Stufe lassen sich regulieren, fotografiert wird in JPEG oder sogar im RAW-Format.

20-Minuten-Flug

Die GPS-Drohne mit Akkuantrieb (20 Minuten Flugdauer) wird mit der beiliegenden Fernsteuerung manövriert – was im Praxistest hervorragend geklappt hat. Die Kamera wird hingegen durch eine kostenlose App (für iOS oder Android erhältlich) per Smartphone oder Tablet gesteuert. Das Schwenken und Auslösen der kleinen Kamera via App funktioniert intuitiv. Das Livebild – gerade auf dem Tablet – sorgt für eine tolle Übersicht. Leider kam es im Test ein paar Mal zu Verzögerungen der Bildübertragung und kurzen Verbindungsabbrüchen zwischen der App und der Kamera nach der Fotoaufnahme. Die sehr gute Bildqualität der Fotos und Videos (ruckelfrei!) macht dies aber wieder wett.

Kurzum: Die DJI Phantom 2 Vision ist eine tolle und spaßige Möglichkeit, um Bilder in Topqualität aus der Luft aufzunehmen.

Der Preis für die Drohne liegt bei 1.099 Euro. Nähere Informationen gibt es unter: www.dji.com

Achtung, Flugauflagen beachten: Für den Einsatz eines UAVs* (Unmanned Aerial Vehicle, unbemanntes Flugobjekt) wie dem DJI Phantom ist in Deutschland eine spezielle Haftpflichtversicherung Voraussetzung. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt man darüber hinaus eine gesonderte Aufstiegserlaubnis des zuständigen Luftfahrtbundesamts.

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