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Photoindustrie-Verband setzt sich für Dashcams ein

Die Rechtslage bezüglich Dashcams in Fahrzeugen ist in Deutschland immer noch unklar. Insbesondere für den Einsatz als Beweismaterial bei Verkehrsführungen, der zur Zeit allein im Ermessen des Richters liegt, setzt sich jetzt der Photoindustrie-Verband e. V. ein. Der PIV fordert einen zeitgemäßes Urteil für Befürworter und Gegner und eine eindeutige Regelung von Zulässigkeit und Nutzung im Sinne aller. 

Eine Kamera am Armaturenbrett ist kein ungewöhnlicher Anblick mehr. Im Netz finden sich inzwischen unzählige Videoaufnahmen, die von sogenannten Dashcams stammen. Bekannt wurde beispielsweise dieser Clip, bei dem ein Meteroiteneinschlag zufällig von einer russischen Dashcam festgehalten wurde. In Russland sind die Kameras beliebt, um Verkehrsunfälle zu dokumentieren. Ein eindeutiger Beweis, so sollte man meinen - jedoch nicht vor deutschen Gerichten. Beim Filmen mit Dashcams bewegt man sich hierzulande in einer rechtlichen Grauzone. Sobald es die reine Privatnutzung überschreitet, kann es Probleme geben, beispielsweise bei einem Upload ins Netz oder eben bei der Verwendung vor Gericht. Die Zulässigkeit der Videoaufnahme als Beweismittel liegt allein im Ermessen des Richters. Denn schon die Tatsache, dass eine Dashcam ständig aufzeichnet, kann als rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der anderen, mitaufgezeichneten Verkehrsteilnehmer aufgefasst werden. Hier sorgen bereits die technische Beschaffenheit einer Dashcam für Interpretationsspielraum: Dashcams haben einen Ringspeicher, der sich selbst überspielt. Je nach Modell hängt dies jedoch auch davon ab, wie viel Speicherplatz der Kamera zur Verfügung steht. Viele Kameras nehmen also zuerst einmal ununterbrochen auf, bevor die Schleife von vorne beginnt.

Dashcams: Rechtslage ist Ermessungssache

Die uneindeutige Rechtslage führt immer wieder zu Beschwerden und Diskussionen. Anfang des Jahres widmete sich ein Arbeitskreis des Deutsche Verkehrsgerichtstags dem Thema und empfahl eine Zulassung von "anlassbezogene Aufzeichnungen" - also Aufnahmen, die nur bei einem Unfall erfolgen und bei einem ausbleibenden Unfall überspielt werden. Deratige Aufnahmen wurden beispielsweise vom Amtsgericht Nienburg als Beweis zugelassen. Constantin Hack vom Automobilclub ACE bezeichnet dies als völlig weltfremd. "Man hat in gefährlichen Situationen anderes zu tun, als nach dem Auslöser einer Kamera zu suchen." Er empfiehlt die Zulassung von elektronisch "verplombten" Dashcams. Eine derartige Verschlüsselung, so Hack, könne Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur Ermittlungsbeamte das Material auswerten können. "Damit wäre auch Gaffer-Videos im Internet ein Riegel vorgeschoben". Eine Entmündigung, meint Christian Müller-Rieker, Geschäftsführer des Photoindustrie-Verbandes. "Dann müssten theoretisch alle Bildaufzeichnungsgeräte verplombt werden."

"Die analogen Zeiten sind vorbei"

Vorschläge zur Lösung der schwierigen Rechtslage gibt es zuhauf. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht beispielsweise in der Natur der kontinuierlichen Aufnahme ein Problem und plädiert für eine "zeitweise, rein private Nutzung". Abgesehen von den bereits erwähnten technischen Gegebenheiten müsste hier die Zeitspanne, die eine Dashcam legal aufzeichnen kann, geklärt werden. Müller-Rieker meint: "Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber hier keine klare allgemeingültige Rechtssicherheit schafft." Zustimmung bekommt er von Sven-Erik Wecker, Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): "Eine Dashcam erhöht generell die Erfolgsaussichten einer objektivierten, tatsachengerechten Beweisführung“. Auch Uwe Cremerius, Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) sagt: "Bei vielen Unfällen lässt sich schneller und einfacher feststellen, wer die Schuld trägt".

Die Meinung des PIV ist eindeutig: Die Technik für die Aufnahme von eindeutigem Beweismaterial ist vorhanden - also sollte sie auch genutzt werden. Christian Müller-Rieker fordert eine zeitgemäße Rechtssprechung: "Die analogen Zeiten gehören mit den Dashcams der Vergangenheit an. Smarte Imagingtechnologien müssen ihre rechtlich anerkannte Anwendung finden." Einen verantwortungsvollen Umgang zur Wahrung des Persönlichkeitsrecht Anderer setzt Rieker dabei voraus. "Darum wissen mündige Anwender von Imagingtechnologien und dies nicht nur in Bezug auf Dashcams."

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