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Foto-Basics: Gewerbeanmeldung bei Stock-Tätigkeit?

Ab wann ist eine Verkaufstätigkeit eigentlich gewerblich und soll angemeldet werden? Das sollten Sie besser wissen, wenn Sie Ihre Bilder auf dem Stock-Markt verkaufen möchten. Wir liefern einen kurzen Überblick.

Beim Verkauf von Fotos im Internet – wie auch bei sonstigen Einnahmen durch Online-Werbung, Verkäufe und Ähnliches – lauert in Deutschland eine Falle: der Gewerbeschein samt eigenem Buchhaltungs- und Steueraufwand. Doch wann ist eine Verkaufstätigkeit gewerblich? Der Jurist spricht von gewerblicher Tätigkeit, wenn diese nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgelegt ist. Das heißt: Wenn Sie regelmäßig Einnahmen mit einer Foto-Plattform generieren, müssen Sie diese als gewerbliche Einnahmen versteuern. Der zusätzliche Aufwand hält sich allerdings in Grenzen, wenn es sich um kleine Nebeneinkünfte handelt. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr an. Falls Sie jedoch ausschließlich vom Verkauf Ihrer Fotos über Bildagenturen leben, reicht eine Anmeldung zur freiberuflichen Tätigkeit. Falls Sie sich unsicher sind, fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.

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