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Stichwort Fotorecht

Porträtfotografie ist ein beliebtes Fotogenre. Für gut gelungene Porträts benötigen Sie als Fotograf kein spezielles Profi-Equipment oder keine besondere Location. Da Sie dabei aber Menschen fotografieren, ist es äußerst wichtig, das Rechtliche im Voraus zu klären. Denn laut des Kunsturheberrechtsgesetzes hat in Deutschland jede fotografierte Person das Recht am eigenen Bild.

1 Bedenken Sie, dass Sie Porträtaufnahmen nicht ohne die Einwilligung des Abgebildeten verbreiten oder veröffentlichen dürfen. Ihr Modell hat ein Recht am eigenen Bild. Wenn Sie vorhaben, die Bilder auf Ihrer Website oder zum Beispiel in der fotocommunity zu zeigen, sollten Sie sich mit einem Modellvertrag (Model Release) rechtlich absichern. Erledigen Sie diese Formalitäten vor dem Shooting – es wäre schade, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie umsonst fotografiert haben.

2 Im semi-professionellen Bereich sind sogenannte TFP-Verträge empfehlenswert. Die Abkürzung steht für Time for Print, also „Zeit gegen Bilder“. Das Modell investiert seine Zeit und erhält im Gegenzug die Bilder zur eigenen, nicht kommerziellen Nutzung. Vorteil für den Fotografen: Er kann sich fotografisch weiterentwickeln und darf die Bilder später zur Eigenwerbung nutzen. Eine kommerzielle Verwendung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung.

3 Selbstverständlich sollten Sie auch einen Vertrag abschließen, wenn Sie das Modell bezahlen. Um einem späteren Streit vorzubeugen, halten Sie im Vertrag fest, welche Nutzungsrechte mit der Zahlung des Honorars an den Fotografen übertragen werden.

4 Aktuelle Muster-Modellverträge finden Sie im Internet. Ein guter Startpunkt, um sich weiter zu informieren, ist zum Beispiel unter www.fotocommunity.de/info/Modelrelease.

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