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Dashcam-Urteil: Rechtliche Klarheit bleibt aus

Dashcams sind kleine Videokameras, die in fahrenden Autos Clips der Umgebung aufnehmen. In manchen Ländern werden sie bereits seit Jahren eingesetzt, um Beweise bei Verkehrsunfällen zu sammeln. Jetzt erklärte auch der deutsche Bundesgerichtshof Dashcam-Videos zu grundsätzlich zulässigen Beweismitteln vor deutschen Gerichten. Leider bleibt die Rechtslage bezüglich Videoaufnahmen jedoch weiterhin nicht eindeutig.

Armaturenbrett heißt auf Englisch "dashboard", was den kleinen Videokameras  im Auto, die sich auch auf dem deutschen Markt zunehmend verbreiten, ihren Namen gab. Durch ihren einfachen Aufbau und die geringen Größe können Dashcams schnell und einfach befestigt und während der Fahrt verwendet werden. Der Unterschied zu gängigen Actioncams oder Camcordern ist, dass die Dashcam nicht kontinuierlich aufnimmt, sondern in kurzen Schleifen (Loops). Bei voller Speicherkarte oder dem Erreichen eines bestimmten Zeitlimits überspielt sich die Aufnahme selbst. Manche Dashcammodelle haben Beschleunigungssensoren, die verhindern, dass Aufnahmen bei starken Geschwindigkeitsschwankungen überschrieben werden. Auch Dashcams mit GPS-Funktion sind erhältlich. In Russland, wo Dashcam-Aufnahmen von Verkehrsunfällen vor Gericht als Beweis akzeptiert sind, erfreuen sich die Kameras daher hoher Beliebtheit. In Deutschland, wo die Rechtslage bisher unklar ist, geben in Umfragen bisher nur 8% der Autofahrerinnen und -fahrer an, eine Dashcam zu besitzen (Quelle: Statista.com) 

Persönlichkeitsrecht muss gewahrt bleiben

Aufnahmen mit Dashcams sind in Deutschland nicht verboten, da die Kameras nicht ständig aufzeichnen. Doch war die Zulässigkeit der aufgenommenen Clips als Beweismittel vor Gericht noch bis vor Kurzem nicht geklärt. Dashcams bewegen sich in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone: Eine permanente Aufzeichnung der Autofahrt ist hierzulande nicht zulässig, doch inwiefern dies bei einer Dashcam gegeben ist, hängt von ihrem Speicherplatz und den Längen der einprogrammierten Schleife ab. Bisher war es reine Ermessenssache der Richterin oder des Richters, ob ein Dashcam-Clip eines Verkehrsunfall als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen betrachtet werden konnte. Theoretisch konnte also ein eindeutiges Video eines Verkehrsunfall als einziger Beweis abgelehnt werden. Bereits 2016 kritisierte Christian Müller-Rieker, Geschäftsführer des Photoindustrie-Verbandes, dies scharf: "Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber hier keine klare allgemeingültige Rechtssicherheit schafft." 

Dashcam-Videos ab jetzt grundsätzlich zugelassene Beweismittel

Diese Klarheit ist nun zumindest teilweise gegeben. Der Bundesgerichtshof entschied gestern: Zwar können Dashcamaufnahmen weiterhin gegen das Datenschutzrecht verstoßen, dies sei aber bei einem Verkehrsunfall nicht vorrangig. Denn hier müssten die Beteiligten ohnehin Angaben zur ihrer Person machen, indem sie beispielsweise ihren Führerschein vorlegen. Anlass der Entscheidung war ein Fall aus Sachsen-Anhalt. Ein Autofahrer wurde in einen Unfall auf einer Linksabbiegerspur verwickelt und wollte seine Unschuld mit einem Videoclip aus seiner Dashcam beweisen. Weder Zeugen noch der bestellte Sachverständige konnten zur Klärung der Schuldlage beitragen. Nach Abweisung von Amts und Landgericht ging der Kläger in Revision und landete am Bundesgerichtshof 

Das Urteil ist jedoch keineswegs ein Freifahrtschein für das Ausstaffieren des eigenen Autos mit Kameras. "Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig", so heißt es in einem Bericht der Tagesschau über den Fall. Nur eine grundsätzliche Ablehnung eines Dashcamvideos als Beweis aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist jetzt nicht mehr möglich. Ob die Aufnahme zugelassen wird, bleibt aber weiterhin von Fall zu Fall Ermessenssache. Dennoch könnte das Urteil für eine höhere Verbreitung von Dashcams in Deutschland sorgen. Immerhin konnten sich bei der bereits zitierten Umfrage 25% der befragten Personen vorstellen, ein solches Gerät einzusetzen. 

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